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Käuferratgeber

Als Ausländer ein Haus in Spanien kaufen: NIE, Ablauf und Steuern

Spanien verlangt für den Immobilienkauf keinen Wohnsitz. Wir erklären die NIE, das Bankkonto, die tatsächlichen Steuern und den gesamten Ablauf – in Ihrer Sprache.

Comprar una casa en España siendo extranjero: NIE, proceso e impuestos

Jedes Jahr erwerben Zehntausende ausländische Käufer ihr Haus am Mittelmeer. Die gute Nachricht: Spanien verlangt für den Kauf keinen Wohnsitz, und mit der richtigen Vorbereitung ist es ein sicherer, transparenter Prozess. Hier das Wesentliche.

Die NIE: Ihr erster Schritt

Die NIE ist die einzige zwingende Voraussetzung zum Kauf: Mit ihr unterschreiben Sie beim Notar, zahlen die Steuern und tragen die Immobilie ein. Sie beantragen sie in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Land. Es empfiehlt sich, sie so früh wie möglich zu beantragen: Ihre Verzögerung ist der häufigste Grund, warum sich ein Kauf hinzieht.

Bankkonto und Mittelherkunft

Es ist nicht immer Pflicht, aber in der Praxis für die Zahlung von Steuern und Versorgung nahezu unverzichtbar. Die Bank prüft die Herkunft des Geldes (Geldwäschevorschriften); vorbereitete Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich. Wenn Sie von außerhalb der Eurozone kaufen, sehen Sie auch unseren Leitfaden zum Währungsumtausch.

Was kostet es wirklich? Steuern und Kosten

Eine Tatsache, die viele überrascht: Ausländische Käufer zahlen genau dieselben Steuern wie Spanier. Es gibt keinen Aufschlag dafür, Ausländer zu sein. In Katalonien fällt bei einer Bestandsimmobilie die Grunderwerbsteuer an (etwa 10 %, gestaffelt); bei Neubau Mehrwertsteuer plus Beurkundungssteuer. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Verwaltung sollte man rund 11–13 % zusätzlich auf den Preis einplanen.

Die Zahlen sind Richtwerte und können je nach Fall und geltender Regelung variieren.

Der Ablauf und nach dem Kauf

Die üblichen Schritte, von der Anzahlung bis zum Schlüssel, finden Sie in unserem Leitfaden zu Notar und Unterlagen. Als Eigentümer zahlen Sie jährlich die Grundsteuer (IBI) und, wenn Sie Nichtansässiger sind, geben Sie eine jährliche Erklärung ab (Modell 210). Das sind einfache Vorgänge, die jede Verwaltungskanzlei zu moderaten Kosten erledigt.

Wir begleiten Sie in Ihrer Sprache

Wir betreuen Sie auf Spanisch, Deutsch, Russisch, Englisch und Französisch. Unser Ziel ist, dass Sie jeden Schritt klar verstehen und mit derselben Ruhe kaufen wie in Ihrem eigenen Land.

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Bei Tatjana Wellem · Mediterranean Properties begleiten wir Sie auf Spanisch, Deutsch, Russisch, Englisch und Französisch – auch wenn Kauf oder Verkauf nicht mit uns erfolgt.

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