Notar und Unterlagen: Wie ein Immobilienkauf in Spanien unterzeichnet wird
Von der Anzahlung bis zum Schlüssel: Was wird unterschrieben, wann, und wie kaufen Sie sogar ohne Reise nach Spanien mittels einer Vollmacht.

Mit klaren Vorstellungen zum Notar zu kommen macht den Tag der Unterzeichnung zu einer ruhigen Formalität statt zu einer Nervenprobe. Hier Schritt für Schritt der Kaufprozess in Spanien.
Von der Reservierung bis zur Urkunde
- Reservierung und Anzahlung: Der Anzahlungsvertrag wird unterschrieben und die Anzahlung geleistet.
- Öffentliche Urkunde vor dem Notar: Der restliche Kaufpreis wird gezahlt und der Kaufvertrag unterschrieben.
- Steuern und Eintragung: Die Steuern werden beglichen und die Immobilie auf Ihren Namen im Grundbuch eingetragen.
- Versorgung: Strom, Wasser und die übrigen Dienste werden auf Ihren Namen umgemeldet.
Die NIE, unverzichtbar
Um vor dem Notar zu unterschreiben, benötigen Sie Ihre NIE (Ausländer-Identifikationsnummer). Jede in der Urkunde genannte Person braucht eine eigene. Wie man sie erhält, sehen Sie in unserem Leitfaden für den internationalen Käufer.
Kaufen ohne Reise: die Vollmacht
Die meisten ausländischen Käufer schließen den Kauf mit einer in ihrem Land erteilten Vollmacht ab: Damit kann ein Vertrauensbevollmächtigter die Anzahlung und die Urkunde unterschreiben, die Steuern zahlen und die Versorgung anmelden, ohne dass Sie anreisen müssen. Eine legale und sehr übliche Methode, die Ihnen die Reise für das Wesentliche aufspart: das Haus kennenzulernen.
Was zur Unterzeichnung mitbringen
NIE, Reisepass oder Ausweis, Zahlungsnachweis (Bankscheck oder Überweisung) und, falls Sie mit Hypothek kaufen, die Bankunterlagen. Wir sorgen dafür, dass alles rechtzeitig vorbereitet ist.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Kauf?
Bei Tatjana Wellem · Mediterranean Properties begleiten wir Sie auf Spanisch, Deutsch, Russisch, Englisch und Französisch – auch wenn Kauf oder Verkauf nicht mit uns erfolgt.
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